Mietantrag für die Gemeinschaftsräume des VEGIS-
Studentenwohnheimes Mainz-Laubenheim
Rüsselsheimer Alle 74-76, 55130 Mainz

Gemeinschaftsräume mieten
Hiermit beantrage ich die Miete der Gemeinschaftsräume des VEGIS-Studentenwohnheimes Mainz-Laubenheim, Rüsselsheimer Alle 74-76, von der Heimselbstverwaltung (HV) des Studentenwohnheimes.
Gewünschte Gemeinschaftsräume

Mietbedigungen

  1. Die Mietdauer beträgt maximal 2 Tage und muss im Vorfeld unter "Geplante Dauer in Tagen" definiert werden. Die gemieteten Gemeinschaftsräume sind am Tag nach der Veranstaltung in sauberen Zustand zu übergeben.
  2. Die Miete beträgt 20,- € pro Tag. Darüber hinaus ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Bar eine Kaution in Höhe von 50,- € zu hinterlegen. Beide Beträge sind spätestens bei der Schlüsselübergabe in bar zu leisten. Die Kaution verfällt ganz oder teilweise, wenn im Raum oder Inventar Schäden bei der Rückgabe an den Vorstand festzustellen sind, die zuvor nicht vorlagen. Für den Fall, dass der Mieter die Miete und/oder Kaution nicht spätestens bei Schlüsselübergabe entrichtet, ist der Vorstand berechtigt, die Bereitstellung der Räume zu verweigern.
  3. Durch diesen Antrag bestätigt der Mieter, dass die Gemeinschaftsräume in einem sauberen Zustand sind und keine Schäden festzustellen sind. Die Gemeinschaftsräume können sowohl an Mietparteien innerhalb des Studentenwohnheimes Rüsselsheimer Allee 74-76, 55130 Mainz als auch an externe Interessenten vermietet werden.  Für letztere ist eine individuelle Absprache mit dem Vorstand nötig. Sofern während des gewünschten Mietzeitraums eine andere Veranstaltung seitens des Vorstands geplant wird (Barabend, Filmabend, etc...), wird der Antrag abgelehnt.
  4. Der Mietvertrag schließt die Nutzung der Bar, der Küche und der im Keller befindlichen Toiletten ein. Sämtliche oben genannten gemieteten Räumlichkeiten müssen nach der Benutzung aufgeräumt und gereinigt werden. Dazu werden Putzmittel bereitgestellt. Zerbrochene Gläser, Teller, etc. müssen bei der Rückgabe angegeben und ggf. bezahlt oder mit der Kaution verrechnet werden. Es dürfen keine Getränke oder Speisen, die im Wohnheimtseigentum sind, entwendet werden. Ist dies doch der Fall, wird die Kaution um den entsprechenden Betrag einbehalten.
  5. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Gesamtlautstärke der Uhrzeit und den damit entsprechenden Gesetzen (z.B. Hausordnung) entspricht. Dies gilt auch für Gäste, die sich außerhalb der Räume aufhalten (Parkplatz, Raucherbereich, Treppenflur, Grillplatz usw.) Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete mit entsprechendem Datum anzukündigen. Dazu muss der Mieter einen Hinweis an die jeweiligen Eingänge (Schwarzes Brett) des Wohnheims platzieren. Wird der Tischtennisraum mitgemietet, müssen weitere Hinweise an die angrenzende Häuserreihe Astheimer Weg sowie an das Seniorenheim am Ried verteilt werden. Die Hinweise sind mindestens 5 Tage vor der geplanten Vermietung anzubringen.
    • Soweit die 5-Tagesfrist nicht mehr eingehalten werden kann, ist eine Vermietung der Bar nicht mehr möglich.
    • Für den Fall, dass es der Mieter versäumt, die entsprechenden Ankündigungen vorzunehmen, behält sich der Vorstand das Recht vor, je nach Fall und Verspätungsgrad, vom Mietvertrag und der Vermietung zurückzutreten.
Mietbedingungen
Datenschutz

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